DIN 7926

Die Entwicklung der DIN 7926

Im Mai 1985 wurde die DIN 7926 erstmalig erlassen und 1985 überarbeitet. Im Jahr 1998 wurde sie durch DIN EN 1176 ersetzt. Diese wurde seitdem mehrfach angepasst und erweitert:

  • DIN 7926-1: Mai 1981
  • DIN 7926-2: August 1985
  • DIN EN 1176-1: September 1998
  • DIN EN 1176-2: Juli 2003
  • DIN EN 1176-1: August 2008

Allgemeines zur DIN 7926

Im Jahr 1985 wurde die DIN 7926 erlassen und regelte die sicherheitstechnischen Anforderungen an Kinderspielgeräte. Das angestrebte Ziel der DIN war es, Benutzer von Kinderspielgeräten bei ordnungsgemäßer Nutzung vor potentiellen Gefahren zu schützen. Die dort erlassenen sicherheitstechnischen Regeln umfassten sowohl die Planung, als auch die Herstellung, Aufstellung, Prüfung sowie Wartung der Geräte auf Kinderspielplätzen oder anderen Spieleinrichtungen. Die DIN 7926 wurde mehrmals überarbeitet und im Jahr 1998 schließlich durch die DIN EN 1176 ersetzt.

Unterscheidungskriterien von Spielgeräten nach DIN 7926

Grundsätzlichen wurde im Rahmen der Norm zwischen standortgebundenen und standortungebundenen Spielgeräten unterschieden. Im Gegensatz zu einem standortungebundenen Spielgerät besteht bei einem standortgebundenen Spielgerät eine feste Verankerung mit dem Boden. Bei standortungebundenen Spielgeräten setzte DIN 7926 die Vorgabe, dass diese auch bei missbräuchlicher Anwendung nicht kippen oder wackeln dürfen und somit die damit verbundenen Gefahren ausgeschlossen werden konnten. Die zweite Unterscheidungsdimension betraf die Art und Funktion der Spielgeräte.

Besondere Anforderungen an die Konstruktion der Spielgeräte

Mit der DIN 7926 wurden erstmals verschiedene Anforderungen an die Spielgeräte auf Kinderspielplätzen oder ähnlichen Spieleinrichtungen gestellt. Beispielsweise wurden genaue Vorgaben hinsichtlich der Absturzsicherheit vorgeschrieben. So mussten ab eine Fallhöhe von einem Meter ein Handlauf, bei einer Höhe von zwei Metern eine Brüstung mit mindestens 0,7 Metern Höhe angebracht werden. Auch hervorstehende Nägel, scharfkantige Teile waren nach der DIN unzulässig. Überstehende Bolzen oder nicht versenkte Schrauben waren abzudecken oder abzurunden. Hinsichtlich der Gefahren von Fangstellen sah die DIN 7926 nur vereinzelte Regelungen vor. Lediglich Öffnungsmaße zum Schutz des Kopfes waren vorhanden. Weiterhin fehlten genaue Vorgaben bezüglich der Zugänge zu Spielgeräten wie Leitern, Treppen oder Rampen.

Besondere Anforderungen an die verwendeten Werkstoffe

Nicht nur die Konstruktion, sondern auch die bei der Herstellung zulässigen Materialien wurden nach DIN 7926 näher spezifiziert. Metall- und Kunststoffkonstruktionen sind robust zu fertigen und müssen hinsichtlich der jeweiligen Witterungsbedingungen beständig sein. Gleiches gilt für Spielgeräte, die vornehmlich aus Holz gefertigt werden. Niederschläge müssen beim fertigen Gerät ungehindert ablaufen können, um Staunässe zu verhindern. Sollte dies aus konstruktionsbedingten Gründen nicht möglich sein, ist das Holz mit besonderen chemischen Schutzverfahren zu behandeln. Hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit des Holzes gilt die Vorgabe, dass das Material splitterarm sein muss.